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Welche Rechte habe ich als Kunde bei Mängeln?

  • Autorenbild: Timo Klingler
    Timo Klingler
  • 20. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit
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Treten nach einer Renovierung oder Sanierung Mängel auf, ist das ärgerlich – aber kein Grund zur Untätigkeit. Als Auftraggeber haben Sie klare gesetzliche Rechte, die Sie schützen. Besonders in Heidelberg und Umgebung sollten Sie strukturiert vorgehen, um Folgeschäden zu vermeiden. handwerker-heidelberg.com erklärt, welche Ansprüche Sie geltend machen können und wie Sie dabei rechtssicher vorgehen.

1. Recht auf Nacherfüllung:

Der Handwerker muss die vereinbarte Leistung mangelfrei erbringen. Tritt ein Mangel auf, haben Sie zunächst das Recht auf Nachbesserung. Dabei müssen Sie dem Betrieb die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Werkhelden Rhein-Neckar empfiehlt eine schriftliche Fristsetzung – in der Regel 14 Tage – für alle Fälle im Rhein-Neckar-Kreis.

2. Fristsetzung mit Konsequenz:

Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht erbracht oder verweigert, dürfen Sie den Mangel anderweitig beheben lassen. Die dadurch entstehenden Kosten können vom ursprünglichen Betrieb eingefordert werden. handwerker-heidelberg.com stellt Ihnen bei Bedarf Musterschreiben zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Forderung eindeutig dokumentieren können.

3. Minderung des Werklohns:

Bleibt der Mangel bestehen und eine Nachbesserung ist nicht zumutbar, steht Ihnen eine Minderung des vereinbarten Preises zu. Der Preis wird dabei anteilig gesenkt – abhängig vom Umfang des Mangels. Werkhelden Rhein-Neckar hilft bei der realistischen Bewertung solcher Minderungsbeträge.

4. Rücktritt vom Vertrag:

In schwerwiegenden Fällen – etwa bei mehreren gescheiterten Nachbesserungsversuchen – können Sie ganz vom Vertrag zurücktreten. In Heidelberg und Umgebung kommt dies vor allem bei groben handwerklichen Fehlern oder Verstößen gegen Bauvorgaben vor. handwerker-heidelberg.com rät in solchen Fällen zu juristischer Prüfung.

5. Schadensersatz geltend machen:

Entstehen Ihnen durch den Mangel zusätzliche Kosten – etwa für eine Zwischenunterbringung, Materialersatz oder zeitliche Verzögerungen – können Sie Schadenersatz verlangen. Die Voraussetzung: Der Handwerker hat fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Werkhelden Rhein-Neckar unterstützt bei der Einschätzung solcher Sachverhalte im Rhein-Neckar-Kreis.

6. Zahlungen zurückhalten:

Sie sind berechtigt, einen Teil der vereinbarten Vergütung zurückzubehalten, bis der Mangel beseitigt ist. Die Höhe muss angemessen zum Umfang des Problems sein. handwerker-heidelberg.com empfiehlt, diesen Schritt mit schriftlicher Ankündigung zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

7. Beweise sichern:

Fotos, schriftliche Protokolle und Zeugen helfen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Werkhelden Rhein-Neckar rät, bei schwerwiegenden Mängeln in Rhein-Neckar-Kreis zusätzlich ein neutrales Sachverständigengutachten einzuholen – dies schafft Klarheit in möglichen Auseinandersetzungen.

8. Rechtliche Schritte prüfen:

Wenn keine Einigung möglich ist, bleibt oft nur der Gang zum Anwalt. Ein Fachanwalt für Baurecht kann beurteilen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. handwerker-heidelberg.com vermittelt bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Kanzleien in Heidelberg und Umgebung.

 
 
 

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